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Unser Verhaltenskodex

Präambel
Dieser Verhaltenskodex ist ein wichtiges Präventionsinstrument im Rahmen unseres Schutzkonzeptes und bietet uns Mitarbeitenden Orientierung für einen Umgang mit den Kindern unserer Schule, bei dem Grenzen respektiert und geachtet werden. Unser Verhaltenskodex formuliert klare Regelungen für konkrete heikle Situationen, die von Mitarbeitenden unserer Einrichtung für sexuelle Gewalt ausgenutzt werden könnten. Wir wissen, dass potentielle Täter*innen in Institutionen vor allem Situationen im sog. Graubereich nutzen, um Grenzen zu verschieben, ein sexualisiertes Klima zu schaffen, Kinder in Geheimhaltung und Schulgefühle zu verwickeln, um letztlich Übergriffe zu begehen.

Wir haben diesen Verhaltenskodex gemeinsam im Team, unter Zuhilfenahme der notwendigen fachlichen Expertise, aufgestellt. Mit der individuellen Selbstverpflichtung, stellen wir uns klar gegen jede Form sexueller Gewalt. Wir machen nach innen und außen deutlich: „Wir wollen Kompetenzort sein – nicht Tatort!“. Wir zeigen, dass wir achtsam sind und uns im Team über das angemessene Verhältnis von Nähe und Distanz fachlich austauschen und ggfs. beraten lassen.

Mit diesem Verhaltenskodex verpflichten wir uns, Ausnahmen und Übertretungen transparent zu machen. Denn wir wissen, dass Fehlerfreundlichkeit und Transparenz gute Voraussetzungen sind, um mögliche Täterstrategien unwirksam zu machen.

Nähe und Distanz:
Wir wissen, dass Vertrauen und Nähe die Basis für eine tragfähige pädagogische Beziehung zum Kind darstellt. Sie muss dabei unbedingt eine professionelle Distanz einhalten und Grenzen achten. Die Einhaltung eigener Grenzen soll den Kindern ein Vorbild sein.

• Ein möglicher Körperkontakt geht vom Kind aus – nicht von der erwachsenen Person.
(ausgenommen besondere Hilfestellung im Sportunterricht und Gefahrensituationen).
• Kinder sitzen nicht auf dem Schoß der Mitarbeitenden.
• Infos aus dem eigenen Privatleben sind nur unter den o.g. Gesichtspunkten (Einhaltung eigener Grenzen als Vorbild) zu teilen.
• Bei auffälligen Schwärmereien für eine und Verliebtheit in eine erwachsene Person, ist es erforderlich, die Situation transparent zu machen und kollegial zu besprechen.
• Körperlich pflegerische Tätigkeiten werden in Ausnahmefällen nur in Rücksprache mit Erziehungsberechtigten und in transparenter Absprache mit Kolleg*innen ausgeführt.

Umgang mit Fotos und sozialen Medien:

• Einzelaufnahmen oder Klassenfotos erfolgen nur im pädagogischen Kontext (Portfolio, Geburtstagskalender, Kunstunterricht, Dokumentation von Ausflügen, Klassenfahrten) unter den folgenden Bedingungen:
o Fotos von Kindern werden nicht mit privaten Endgeräten angefertigt. Es sind ausschließlich Dienst-iPads oder die Schulkamera zu nutzen.
o Angefertigte Fotos werden regelmäßig von den dienstlichen oder schulischen Endgeräten gelöscht und nicht dauerhaft digital gespeichert.
o Angefertigte Fotos werden an Dritte (Eltern) nicht als Datei oder in digitaler Version weitergegeben.
o Fotos, die auf der Schulhomepage veröffentlicht werden, zeigen Kindern nur in unkenntlicher Art und Weise.

• Pädagogische Mitarbeitende, Schulbegleitungen und Lehrkräfte können über itslearning mit Kindern der Klasse im schulischen Kontext in Kontakt treten.
• Pädagogische Mitarbeitende, Schulbegleitungen und Lehrkräfte treten ausschließlich über folgende Kanäle mit den Eltern in Kontakt: Persönlich, telefonisch oder über die dienstliche/schulische Emailadresse.
• Der Umgang der Kinder mit medialen Endgeräten wird durch das Medienbildungskonzept gesondert geregelt.

Sprache:

• Die Mitarbeitenden nutzen Sprache so, dass sie Werte unserer Schule widerspiegelt: Wertschätzend, gewaltfrei und diskriminierungssensibel. Im Gespräch mit den Schüler*innen ist darüber hinaus auf eine kindgerechte Sprache zu achten.
Mögliche sprachliche Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch und Schuldumkehr können so transparent gemacht werden.

Riskante und externe Orte:

• Eltern, Familien, Gäste unserer Schule oder andere externe Personen klingeln am Haupteingang und werden vom Sekretariat oder anderen Mitarbeitenden freundlich nach ihrem Anliegen befragt. Es ist so stets transparent, wer sich im Gebäude zu welchem Zweck aufhält.
• Einzelgespräche, Einzelförderung und Einzelbetreuung etc. können ein wichtiges Instrument bei der Arbeit mit Schüler*innen sein. Die Räumlichkeiten sollten jeder Zeit von außen zugänglich und die Situation transparent gestaltet sein. Die Kinder werden gefragt, ob die Tür geöffnet oder geschlossen wird. Bei Schüler*innensprechtage wird den Kindern stets angeboten, das Gespräch mit einem anderen Kind gemeinsam zu führen, um nicht alleine mit der Lehrkraft sein zu müssen.
• Bei Klassenfahrten und Schulübernachtungen schlafen alle pädagogischen Fachkräfte, Schulbegleitungen und Lehrkräfte in einem separaten Raum: Kinder und Erwachsene schlafen räumlich getrennt.
• Im Bedarfsfall kündigt sich die erwachsene Person deutlich an, bevor sie eine Umkleidekabine, einen Waschraum, eine Toilette oder ähnliches betreten muss.
• Um die Schaffung von emotionalen Abhängigkeiten zu verhindern, sind Zuwendungen (Süßigkeiten, kleine Geschenke als Gefälligkeiten) von Mitarbeitenden an einzelne Kinder bzw. Kleingruppen nicht zulässig.

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich, __________________________, mich, im Rahmen meiner Arbeit an der Schule Oderstraße (Oderschule) gemäß dieses Kodexes zu verhalten.